Jagd- und Waffenrecht

Die Jagd hat in Deutschland eine lange Tradition. Ursprünglich galt für jedermann das Recht des freien Tierfangs, es herrschte Jagdfreiheit. Vor 150 Jahren war sie nur noch dem Adel vorbehalten, der auch auf fremdem Gebiet jagen durfte. Heute ist das Jagdrecht an Eigentum und Revier gebunden (§ 3 Abs. 1 BJagdG). Allerdings geht mit dem Eigentum am Grund und Boden nicht automatisch das Recht einher, auch das dort lebende Wild zu jagen. Nach dem Bundesjagdgesetz darf nur in Jagdbezirken gejagt werden (§ 3 Abs. 3 BJagdG). In diesem Zusammenhang ergeben sich oft komplexe Fallgestaltungen, in denen verschiedene Rechtsgebiete, insbesondere das Waffenrecht involviert sind.  Meine Beratungstätigkeit umfasst z.B. folgende Gebiete:

  • Wildschadensersatz
  • Jagdausübungsrecht
  • Waffenrecht und Waffengesetz
  • Haftung, Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Jagdschein, z. B. dessen Erteilung, Verlängerung, Entziehung
  • Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Jagd/Waffe

Aber auch zu anderen Fragen des Jagd- und Waffenrechts berate ich Sie gerne.

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