Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem häufig rasch gehandelt werden muss, da bei Fristversäumnis gravierende Nachteile drohen. Dies gilt insbesondere bei Kündigungen. Hier beträgt die Klagefrist einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Zudem werden  außergerichtliche Bemühungen, wenn unverzüglich die Initiative ergriffen wird. Kontaktieren Sie mich daher im Falle einer Kündigung so früh wie möglich, da dies die besten Verteidigungschancen bietet.

Aber auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen oder Problemen (z.B. Abfindugen, Prüfung eines Arbeitsvertrages, Abmahnungen, Zeugniserteilung, arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers/Arbeitnehmers) stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach unverbindlich an oder senden mir eine E-Mail.

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