Rechtliche Klarheit.
Persönlich vertreten.
„Wer sein Recht nicht wahrt, gibt es auf." Als Rechtsanwältin unterstütze ich Sie mit fundierter Beratung, klarer Einschätzung und konsequenter Vertretung Ihrer Interessen.
Fundierte Prüfung
Ihre Situation wird sorgfältig analysiert, rechtlich eingeordnet und verständlich erklärt.
Klare Strategie
Sie erhalten eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen, Risiken und nächsten Schritte.
Konsequente Vertretung
Außergerichtlich und gerichtlich werden Ihre Interessen zielgerichtet vertreten.
Kompetente Unterstützung auf wichtigen Rechtsgebieten
Die Kanzlei Pfeffer bietet Beratung und Vertretung in ausgewählten Rechtsgebieten – persönlich, verständlich und lösungsorientiert.
Wenn ein rechtliches Thema plötzlich Druck macht.
Ein Schreiben. Eine Frist. Ein Konflikt. Und die Frage: Was ist jetzt der richtige nächste Schritt?
Frist im Kopf?
Wenn ein Schreiben keine Ruhe lässt.
Unsicher?
Wenn Sie nicht wissen, wie ernst die Lage ist.
Konflikt?
Wenn aus einem Problem mehr werden könnte.
Nächster Schritt?
Wenn Sie eine klare Richtung brauchen.
Persönliche Rechtsberatung mit Erfahrung und klarem Blick
Lernen Sie die Kanzlei und den beruflichen Hintergrund von Rechtsanwältin Maxi Pfeffer kennen.
Qualifikationen und Erfahrungen
Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium und Referendariat in Gießen war ich 2007 zunächst in einer Giessener Behörde beschäftigt.
Von 2008 bis 2010 war ich in Bürogemeinschaft mit RA Dr. Hauck-Scholz in Marburg und ab Oktober 2010 mit der Kanzlei Pinstock & Heinrich tätig. Seit der Geburt meines Kindes im Jahre 2012 arbeite ich als Einzelanwältin.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Jägervereinigung Butzbach e.V.
Persönliche Arbeitsweise
Im Mittelpunkt stehen eine sorgfältige Prüfung, eine verständliche rechtliche Einschätzung und ein Vorgehen, das zu Ihrem konkreten Anliegen passt.
Transparente Vergütung
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung wird nach Stundensätzen abgerechnet.
Hinweis zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Soweit Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die entstehenden Anwaltskosten selbst aufzubringen, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein erhalten. Im gerichtlichen Verfahren kann Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Auch darüber informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.