Über die Kanzlei

Tätigkeitsschwerpunkte

Qualifikationen und Erfahrungen

Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium und Referendariat in Gießen war ich 2007 zunächst in einer Giessener Behörde beschäftigt. Von 2008 bis 2010 war ich in Bürogemeinschaft mit RA Dr. Hauck-Scholz in in Marburg und von Oktober 2010 mit der Kanzlei Pinstock & Heinrich tätig. Seit der Geburt meines Kindes im Jahre 2012 arbeite ich als Einzelanwältin.

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Jägervereinigung Butzbach e.V.

Anwaltliche Beratung

Sie schildern mir, was geschehen ist, und legen mir ggf. die Unterlagen vor, die ich zur Beurteilung der Rechtsfragen benötige. Ich prüfe dann Ihre Ansprüche, berate Sie rechtlich fundiert und kläre Sie über Ihre Erfolgschancen und Kostenrisiken auf. Anschließend erörtern wir, welches weitere Vorgehen sich empfiehlt.

Außergerichtliche Vertretung

Bereits bevor es zu einem Prozess kommt muss mit dem Gegner Korrespondenz geführt werden. Hier kann ich Ihre Ansprüche in Form eines anwaltlichen Schreibens geltend machen oder – je nach Absprache mit Ihnen – Verhandlungen mit dem Gegner führen. Auch das im Verwaltungsprozessrecht erforderliche Widerspruchsverfahren kann ich für Sie durchführen. Bei alldem bin ich auf praktikable und für Sie vorteilhafte Lösungen bedacht.

Gerichtliche Vertretung

Wenn es zum Prozess kommt, vertrete ich Ihre Interessen vor den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten.

Kosten

Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung wird nach Stundensätzen abgerechnet. Der Stundensatz liegt bei mir in der Regel zwischen 60,00 € und 200,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten für darüber hinausgehende Beratung oder Vertretung erläutere ich ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wichtig: Soweit Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die entstehenden Anwaltskosten selbst aufzubringen, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein erhalten, um von den Kosten für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Vertretung freigestellt zu werden. Im gerichtlichen Verfahren kann Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Auch darüber informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.