BGH gewährt bei älteren Wohnungen keine Mietminderung für Schimmelpilzgefahr

Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 05.12.2018 entschieden, dass Wärmebrücken in den Außenwänden nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen sind, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht.  Damit verneinte der BGH im zugrundeliegenden Fall einen Anspruch auf Mietminderung unter anderem wegen der "Gefahr von Schimmelpilzbildung" (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).

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