BGH-Entscheidung macht Millionen Patientenverfügungen wirkungslos

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 06.07.2016 (Az XII ZB 61/16) die Patientenverfügung einer Frau für unwirksam erklärt, weil deren Inhalt zu ungenau war. Faktisch erklärt er damit alle für wirkungslos, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten. Dieses Problem trifft nach ärztlicher Erfahrung auf den ganz überwiegenden Teil aller in Deutschland bisher erstellten Verfügungen zu. 

Mit Beschluss vom 08.02.2017 (Az. XII ZB 604/15) hat der BGH dann seine Anforderungen an die Bestimmtheit von Patientenverfügungen fortgeschrieben. Grundsätzlich sei die Erklärung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, zwar nicht ausreichend, da diese Maßnahmen jeweils einzeln benannt werden müssten. Etwas anderes könne jedoch gelten, wenn die Umstände, unter denen keine lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht werden, hinreichend konkret beschrieben sind und die Patientenverfügung zudem weitere Festlegungen enthält, die einen Rückschluss auf den Patientenwillen zulassen.

 

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