Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes im November 2020 von Bundeskabinett beschlossen

Der erste größere Gesetzesentwurf seit 1976 beinhaltet folgende Änderungen:
•    Bundeseinheitliche Regelungen für eine Zertifizierung von Büchsenmunition mit optimaler Tötungswirkung mit vermindertem Bleianteil
•    Bundeseinheitliche Vorgaben für höhere und umfassendere Anforderungen bei der Jäger- und Falknerausbildung und –prüfung
•    Aufhebung des Verbots von Nachtzielgeräten mit Bildwandler oder elektronischem Verstärker für die Jagd auf Schwarzwild
•    Pflicht zum Schießübungsnachweis für Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd (jeweils für die geplante Jagdart Büchsen- und/oder Schrotmunition)
•    Abschaffung der behördlichen (Höchst-)Abschussplanung für Rehwild, stattdessen Mindestabschuss nach Verbissgutachten.
•    Ergänzung des Hegebegriffs dahingehend, dass „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ möglich sein muss
•    Verbot des Kaufs und Verkaufs von Tellereisen
•    Verbot des Besitzes von fangbereiten Fallen für Greifvögel (Ausnahme: Falkner und Wissenschaft).
•    Verbot für Jagdausübung an Wildquerungshilfen (Ausnahme: Bewegungsjagden).
•    Ergänzende Regelungen bei der Festlegung von Jagdzeiten.
•    Anhebung der Jagdhaftpflichtversicherung auf 3.000.000 €, sowie des Bußgeld-Rahmens von 5.000 € auf 10.000 €.

Der Gesetzesentwurf durchläuft im Anschluss an die Kabinettsentscheidung das parlamentarische Verfahren im Bundesrat und Bundestag.

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