BGH lässt Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zu

Bundesgerichtshof hat am 15.05.2018 (VI ZR 233/17) entschieden, dass Aufnahmen von sogenannten Dashcams (Auto-Minikameras) als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Das permanente Aufzeichnen bleibt aus Datenschutzgründen unzulässig. Diese Unzulässigkeit führt jedoch nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

In diesem Fall viel die Abwägung zugunsten eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt aus. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen. Doch erst die Revision beim BGH führte zum gewünschten Erfolg.

 

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